Ehrenrat
Schriftführer
Norbert Kandziora
Manfred Trippler
Ehrenmitglied
Gerfried Smoor
weitere Mitglieder
Jürgen Berlage
Rainer Storteboom
Aufgaben und Zuständigkeiten des Ehrenrats
Die Zuständigkeit des Ehrenrates ist in der Vereinssatzung unter § 9.5 geregelt.
Die Tätigkeiten des Ehrenrats sind vielfältig: In der Ehrenordnung des VfL Weiße Elf Nordhorn, die nicht Bestandteil der Satzung ist, hat sich der Ehrenrat selbst verschiedene Aufgaben auferlegt. Demnach beteiligt sich das Gremium an verschiedenen Vorhaben im Verein wie beispielsweide der Organisation und Durchführung von Vereinsfesten.
Alle zwei Jahre organisiert er eine Zusammenkunft aller Jubilare (Busfahrt mit Besichtigungen und anschließendem Grillen auf dem Vereinsgelände).
In Zusammenarbeit mit dem Vorstandsmitglied für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden zudem Mitglieder des Vereins für Ehrungen vorgeschlagen (z.B. Ehrenamtspreis des DFB, Ehrungen des Kreis- oder Landessportbundes etc.) und entsprechende Präsentationen ausgearbeitet.